Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Dauerhafte Absenkung im Bundestag
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft sollen über das Jahr 2025 hinaus bei der Stromsteuer entlastet werden. Das hat die erste Lesung zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes im Bundestag ergeben. Der Zuschuss des Bundes zu den Übertragungsnetzentgelten soll sich im kommenden Jahr auf 6,5 Mrd. Euro belaufen.
Die reduzierte Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft soll über das Jahr 2025 hinaus verstetigt werden. Die dafür erforderliche Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes hat der Bundestag am Donnerstag (9.10.) in erster Lesung beraten. Damit sollen Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft nur die bis auf den EU-Mindeststeuersatz reduzierte Stromsteuer zahlen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.
Am Freitag (10.10.) hat der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung "für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026" beraten. Um die Kostenbelastungen der Netznutzer durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Der Zuschuss soll im Energiewirtschaftsgesetz verankert werden. Die Federführung für das Gesetz zu den Übertragungsnetzkosten liegt beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. AgE
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Dauerhafte Absenkung im Bundestag
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft sollen über das Jahr 2025 hinaus bei der Stromsteuer entlastet werden. Das hat die erste Lesung zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes im Bundestag ergeben. Der Zuschuss des Bundes zu den Übertragungsnetzentgelten soll sich im kommenden Jahr auf 6,5 Mrd. Euro belaufen.
Die reduzierte Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft soll über das Jahr 2025 hinaus verstetigt werden. Die dafür erforderliche Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes hat der Bundestag am Donnerstag (9.10.) in erster Lesung beraten. Damit sollen Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft nur die bis auf den EU-Mindeststeuersatz reduzierte Stromsteuer zahlen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.
Am Freitag (10.10.) hat der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung "für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026" beraten. Um die Kostenbelastungen der Netznutzer durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Der Zuschuss soll im Energiewirtschaftsgesetz verankert werden. Die Federführung für das Gesetz zu den Übertragungsnetzkosten liegt beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. AgE
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Dauerhafte Absenkung im Bundestag
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft sollen über das Jahr 2025 hinaus bei der Stromsteuer entlastet werden. Das hat die erste Lesung zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes im Bundestag ergeben. Der Zuschuss des Bundes zu den Übertragungsnetzentgelten soll sich im kommenden Jahr auf 6,5 Mrd. Euro belaufen.
Die reduzierte Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft soll über das Jahr 2025 hinaus verstetigt werden. Die dafür erforderliche Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes hat der Bundestag am Donnerstag (9.10.) in erster Lesung beraten. Damit sollen Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft nur die bis auf den EU-Mindeststeuersatz reduzierte Stromsteuer zahlen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.
Am Freitag (10.10.) hat der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung "für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026" beraten. Um die Kostenbelastungen der Netznutzer durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Der Zuschuss soll im Energiewirtschaftsgesetz verankert werden. Die Federführung für das Gesetz zu den Übertragungsnetzkosten liegt beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. AgE


